Einzug, Auszug, Leerstand
Welche Frist muss ich bei einem Einzug einhalten?
Wir bitten Sie, uns Ihre Mitteilung über Ihren Einzug bis zwei Wochen vor dem Umzugstermin mitzuteilen.
Wie muss ich meinen Einzug melden?
Bei Ihrem Einzug freuen wir uns auf Ihre Anmeldung. Sie können sich bequem über unsere Homepage unter www.maingau-energie.de anmelden und Ihren günstigen Tarif der MAINGAU Energie auswählen. Bei einem Umzug kann der Lieferbeginn auch rückwirkend bis zu 4 Wochen vor dem Austragseingangsdatum erfolgen. Bitte berücksichtigen Sie bei einem Versorgerwechsel: Wenn Sie neu in ein Objekt einziehen, können wir Sie rückwirkend bis zu 4 Wochen anmelden.
Welche Frist muss ich bei einem Auszug einhalten?
Die Mitteilung über Ihren Auszug können Sie uns bis spätestens zwei Wochen vor Lieferende mitteilen. Ihre Schlussrechnung wird danach zum angegebenen Termin erstellt. Ohne Ihre Kündigung läuft Ihr Liefervertrag weiter, auch wenn ein anderer Nutzer in Ihre bisherige Wohnung eingezogen ist.
Wie muss ich meinen Auszug mitteilen?
Die Mitteilung über Ihren Auszug bitten wir Sie uns schriftlich per Brief oder E-Mail mitzuteilen. Eine E-Mail können Sie gerne über unser Kontaktformular im Internet http://www.maingau-energie.de/cms/Kontakt_zu_uns formulieren. Eine Meldung per Brief schicken Sie bitte an unser Kundenservicecenter MAINGAU Energie, Ringstraße 4 - 6, 63179 Obertshausen.
Was muss ich bei einem Leerstand beachten?
Grundgebühren und Kosten für den (geringen) Verbrauch, die zwischen einem Auszug und einem Einzug anfallen, werden dem Hauseigentümer in Rechnung gestellt. Hauseigentümern empfehlen wir, uns jeden Auszug und Neueinzug sofort zu melden.
Umzug?
Wenn Sie neu in ein Objekt einziehen, können wir Sie zum nächsten 1. des Folgemonats oder rückwirkend bis zu 4 Wochen - jedoch nur zum 1. eines Monats - anmelden. Wenn Sie ausziehen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von zwei Wochen zum Ende des Kalendermonats.