Messung / Smart Metering

Gas-Messstellen ab 1. Januar 2010

MAINGAU Energie - Netzbereich wird die gesetzlichen Vorgaben ab Januar 2010 bei neuen Anschlüssen durch das Angebot zum Einbau eines zusätzlichen Anzeigegerätes erfüllen, sofern am Markt entsprechende Gerätetechnik verfügbar ist und die zur Zeit offenen Fragen des Datenschutzes durch den Gesetzgeber geregelt sind. Eine Anzeige des Verbrauches in einer Nutzungszeit unter einem Monatswert ist z.Zt. noch nicht möglich.

Smart Metering

Hierbei sind Gaszähler mit erweiterten Funktionen wie das Festhalten von Tages- oder Stundenwerten, Fernübertragung, Abschaltfunktionen und Werteabgriff für Kunden gemeint. Solche Zähler sind für die Gasversorgung ebenfalls in der Entwicklung, werden aber vermutlich eine längere Entwicklungszeit in Anspruch nehmen. Während der Einsatz solcher Zähler in der Stromwirtschaft mit vielen im Haus befindlichen Geräten, deren Nutzungszeit vom Nutzer beeinflussbar sind, durchaus sinnvoll ist, ist die Gasanwendung normalerweise auf einen Heizkessel beschränkt. Dessen Nutzung ist abhängig von der Außentemperatur und dem Wärmebedarf des Nutzers. Diese Zeiten lassen sich nur bedingt oder gar nicht ändern. Ein solches Smart-Meter wird aufgrund fehlender und ausgetesteter am Markt angebotener Gerätetechnik von MAINGAU Energie GmbH -Netz- ab dem 1. Januar 2010 nicht angeboten.