Netzzugangsbedingungen

MAINGAU Energie GmbH - Netz gewährt ihren Zugang jedem Transportkunden/ Energielieferanten gemäß den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem EnWG, der GasNZV, der NDAV, der MessZV sowie der "Vereinbarung über die Kooperation gemäß §20 Abs. 1b EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland bestehenden Gasversorgungsnetzen" in der Änderungsfassung vom 30.06.2011
(KOV IV - Kooperationsvereinbarung IV).

Netzzugang für Transportkunden

Netzzugang für Anschlussnehmer

Die Netzzugangsbedingungen für Anschlussnehmer sind unter "Netzzugang/Netzanschluss" beschrieben.